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Anforderungsprofile für Schwimmlehrpersonen

Klassifikationen und Definitionen:
Diese Klassifikationen/Definitionen stecken die Tätigkeitsfelder des Schwimmlehrerberufs ab. Im Schweizerischen Schwimmlehrerverband sind alle Schwimmlehrpersonen als Mitglieder herzlich willkommen. Die im Anforderungsprofil erwähnten Ausbildungen wurden inhaltlich geprüft und sind die aktuellen Möglichkeiten ausbildungstechnisch den definierten Tätigkeitsbereichen gerecht zu werden. Weitere Ausbildungen, welche den Anforderungen der Tätigkeitsfelder entsprechen, werden laufend ergänzt.
Dieses Dokument dient als erste Standortbestimmung.

Überbegriff: Schwimmlehrpersonen
Die allgemeine Bezeichnung für die Berufsgruppe heisst Schwimmlehrpersonen. Unter dem Begriff Schwimmlehrpersonen werden folgende Funktionen (bzw. Tätigkeitsbereiche) für die Anforderungsprofile definiert:

Funktion nach Vorbildung:
  • Schwimmlehrpersonen in Ausbildung
  • Schwimmassistenzen

Funktion nach Grundausbildungen:
  • SchwimmleiterInnen

Funktionen nach Berufsausbildungen:
  • SchwimmsportlehrerIn
  • FachlehrerIn Schwimmen


Funktionen nach Vorbildungen:
Schwimmlehrperson in Ausbildung:
Schwimmlehrpersonen unter 18 Jahren gelten unabhängig von der Ausbildungsqualifikation als noch in Ausbildung. Weil Schwimmunterricht ein sehr hohes Mass an Verantwortung verlangt, sollten diese Jungschwimmleiter immer von erfahrenen SchwimmleiterInnen oder SchwimmsportlehrerInnen unterstützt und begleitet werden.

Erwachsene Schwimmlehrpersonen, welche noch nicht die Ausbildungen zur SchwimmleiterIn absolviert haben, gelten ebenfalls als Schwimmlehrperson in Ausbildung.

Die minimale Qualifikation für eine Schwimmlehrperson in Ausbildung ist eine Wassersicherheitsausbildung (Plus Pool) sowie die BLS-AED Ausbildung.
Diese Ausbildung ist noch keine Fachausbildung für den Unterricht.
Schwimmassistenz:
Eine Schwimmassistenz ist eine HilfsleiterIn. Ihre Aufgaben sind es, SchwimmleiterInnen oder SchwimmsportlehrerInnen zu unterstützen und Ihre Anweisungen umzusetzen. Sie verfügen über ein Grundlagenwissen in der Schwimmtechnik oder in einer anderen Wassersportart. Schwimmassistenzen arbeiten nicht alleine mit einer Gruppe, können aber für einzelne Übungen Kleingruppen übernehmen.

Die minimale Qualifikation für eine Schwimmassistenz ist eine Wassersicherheitsausbildung (Plus Pool) sowie die BLS-AED Ausbildung.
Diese Ausbildung ist noch keine Fachausbildung für den Unterricht.

Funktion nach Grundausbildungen:
SchwimmleiterIn:
SchwimmleiterInnen verfügen über ein gutes Wissen in der Schwimmtechnik und sind schwimmspezifisch ausgebildete Schwimmlehrpersonen. Spezialisten in anderen Wassersportarten verfügen über ein gutes Wissen in ihrer eigenen Wassersportart (Wasserball, Synchronschwimmen, Turmspringen,…).
SchwimmleiterInnen unterrichten Einzelpersonen und homogene Kleingruppen bis ca. 16 Personen.
Es gibt SchwimmleiterInnen in verschiedenen Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Mögliche Ausbildungen für SchwimmleiterInnen sind: J+S Leiter, J+S Schwimmleiter B, J+S Schwimmleiter A, J+S Kindersportleiter, ESA Erwachsenensportleiter, aqua-kids.ch (gilt nur ab 18 Jahren als SchwimmleiterIn; 16- und 17-jährige AbsolventInnen gelten als Schwimmlehrperson in Ausbildung)
Die Ausbildungen dauern mind. 6 Tage. Erfahrene SchwimmleiterInnen verfügen teilweise über 40 oder mehr Ausbildungstage.
Spezialfall: Nicht alle SchwimmleiterInnen üben diese Tätigkeit als Beruf aus. In Vereinen gibt es auch SchwimmleiterInnen, die freiwillig (Hobby) als SchwimmleiterInnen unterrichten.

Funktionen nach Berufsausbildungen:
Die Grundvoraussetzungen/Zulassungsbedingungen für diese Ausbildung sind mehrere Aus- und Weiterbildungen im Bereich des Schwimmleiters bzw. der Schwimmleiterin.
SchwimmsportlehrerIn (Generalist):
SchwimmsportlehrerInnen sind wasserpolysportiv ausgebildete Lehrpersonen, welche über ein sehr gutes Wissen in der Schwimmtechnik verfügen. Sie unterrichten in Schwimmschulen, Vereinen oder Organisationen homogene Gruppen bis max. 16 Teilnehmende. Durch ihre fundierte Ausbildung sind sie in der Lage alle Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) zu unterrichten. Zudem verfügen sie über ein Basiswissen im Bereich der Schwimmschulleitung/organisation. In der Ausbildung zu Schwimmsportlehrer mit eidg. Fachausweis werden keine Inhalte betreffend Schwimmunterricht an öffentlichen Schulen unterrichtet.

Die Ausbildung zum/zur SchwimmsportlehrerIn mit eidg. Fachausweis dauert minimal 3 Jahre und ist ein geschützter Titel. Die gesamte Ausbildung dauert ca. 40 Tage und beinhaltet das Schreiben einer kurzen Arbeit.
FachlehrerIn Schwimmen (Spezialist Schulschwimmen):
Sie sind die komplett ausgebildeten Schwimmlehrpersonen. Sie verfügen über pädagogische, didaktische und methodische Fachkenntnisse und unterrichten heterogene Schulklassen oder Grossgruppen. Sie verfügen über ein fundiertes Fachwissen in sämtlichen Wassersportarten und sind für alle Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) ausgebildet. Zudem sind sie in der Lage Sportevents zu organisieren.

Die Ausbildung dauert mind. 3 Jahre. Der anerkannte Titel ist der Schwimminstruktor.
Die gesamte Ausbildung dauert ca. 60 Tage und beinhaltet mehrere Praktika.

Das Sportlehrdiplom an einer Fachhochschule/Universität und das Lehrdiplom an einer Pädagogischen Hochschule mit dem Zusatzfach Schwimmen befähigt Schwimmlehrpersonen ebenfalls als FachlehrerIn Schwimmen zu unterrichten.


Trainer/Coaches:
Trainer/Coaches sind hauptsächlich im Leistungssport tätig und arbeiten in einem anderen Tätigkeitsfeld als Schwimmlehrpersonen. Für diese Berufsgruppe ist der Berufsverband Swiss Coach oder die Schwimmtrainervereinigung zuständig.


                                                                                                                                                                                Wolfhausen, den 20.08.2016